Leistungen

 

Wir nehmen uns die Zeit zum Zuhören, für den Patienten und auch für dessen Angehörige. Denn nur so können wir eine optimale Versorgung und die bestmögliche Unterstützung gewährleisten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwicklung der Kostenübernahme mit z. B. Kranken-, Pflegekassen und Sozialamt.

Wir sind bestrebt, Ihre Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Wir beraten Sie gerne und unverbindlich!

- Qualitätssicherungseinsätze nach § 37 Abs.3, SGB XI

- Haushaltshilfe und Kinderbetreuung z.B. bei Risikoschwangerschaften, Krankenhaus- oder Kuraufenthalten.

- hauswirtschaftliche Versorgung im Alter, bei Krankheit oder Behinderung, um ein eigenverantwortliches Leben in der gewohnten Umgebung zu führen.

- Verhinderungspflege häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson stundenweise bis max. 28 Tage im Jahr.

-24 Stunden Beatmung /Intensivpflege zu Hause
Beatmung und Versorgung im häuslichen Bereich ab 4 Stunden bis rund um die Uhr.  Gesetzliche Vorlagen ermöglichen bei bestimmten Voraussetzungen die Kostenübernahme durch Krankenkassen und Pflegekassen. Wir beraten Sie gerne zum Ablauf der Kostenübernahme.

Die 24 Stunden Versorgung beinhaltet alle notwendigen Leistungen
der medizinischen Behandlungpflege nach SGB V
wie z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel uvm.

Medizinische Leistungen werden nach einer Verordnung durch den behandelnden Arzt und  Genehmigung der Krankenkasse von dieser übernommen.

Leistungen der Grundpflege nach SGB XI
wie Hilfe bei der Körperpflege, beim Toilettengang, bei der Zubereitung einer Mahlzeit, beim Verlassen des Bettes oder der Wohnung, Mobilisation, Reinigungder Wohnung usw. Für die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse ist eine vorherige Einstufung in die entsprechende Pflegestufe notwendig.

 

“Der Mensch im Mittelpunkt unseres Handelns”
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